1. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 20.06.2016 für eine Geldstrafe von verbleibend 33 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 990.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Der A.________ mit Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 02.05.2018 für eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 450.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV.