2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 10 Jahren. 4. Zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten (4/5), sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 32'911.70 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 28'061.90, insgesamt bestimmt auf CHF 60'973.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 45'692.85). Die Gebühren setzen sich zusammen aus: