Jeweils Ende Monat schicke ihm die Post in einem Sammelversand diejenigen Briefe zu, die er in Papierform haben wolle. Der Sammelversand im Januar sei am 25. des Monats mit B-Post erfolgt. Er sei am 28. Januar zur Post gegangen in der Hoffnung, die Aufgebotsverfügung befinde sich im Versand. Leider habe es die Post versäumt, ihm den Sammelversand rechtzeitig zuzustellen, er sei also mit leeren Händen nach Hause zurückgekehrt. Am 29. Januar habe er schliesslich seine Beschwerde – ohne Aufgebotsverfügung – eingereicht.