3 scheid der mit der Sache befassten Behörde. Auf das Rechtsmittel wird in der Regel nicht eingetreten, wenn die Voraussetzung zu Beginn des Verfahrens fehlt (Kommentar VRPG-DAUM, N 43 zu Art. 20a mit Hinweis auf BGE 140 III 159 E. 4.2.4).