15. Das zu prüfende, am 29. Januar 2021 anhängig gemachte Beschwerdeverfahren vor der SID richtet sich formell zunächst nach den Verfahrensbestimmungen des JVG (Art. 48 ff. JVG) und im Übrigen nach dem VRPG (Art. 53 JVG). Gemäss Art. 49 Abs. 1 JVG beurteilt die Sicherheitsdirektion Beschwerden gegen Verfügungen der zuständigen Stellen der Sicherheitsdirektion, namentlich auch gegen Verfügungen der BVD.