4. Am 15. April 2021 erhob der Beschwerdeführer beim Obergericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der SID vom 18. März 2021 und verlangte sinngemäss, der Entscheid der SID sei aufzuheben, die Ersatzfreiheitsstrafen seien aufzuheben und die Bussen abzuschreiben (pag. 1 ff.). 5. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 19. April 2021 das Beschwerdeverfahren und forderte die SID auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten einzureichen (pag. 15 ff.).