Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 1'080.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 4. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14'857.30. 5. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3’500.00. IV.