36 diese Tätigkeiten erscheint im vorliegenden Fall und mit dem Vorwissen aus dem erstinstanzlichen Verfahren ein Zeitaufwand von fünfeinhalb Stunden ausreichend, weshalb eine Kürzung von dreieinhalb Stunden vorgenommen wird. Zu entschädigen sind somit ein Zeitaufwand von aufgerundet 15 Stunden, ein Reisezuschlag von CHF 75.00 sowie Auslagen (inkl. Spesen) von CHF 158.90, alles zuzüglich Mehrwertsteuer.