1592 f.). Da die Parteien auf eine mündliche Urteilseröffnung verzichtet haben, entfallen zunächst ein Reisezuschlag von CHF 75.00 sowie Zugtickets von CHF 31.40. Zu streichen ist ebenfalls die für die Urteilseröffnung geltend gemachte Stunde. Sodann ist zu berücksichtigen, dass die mündliche Verhandlung nicht vier, sondern lediglich zwei Stunden dauerte. Schliesslich notierte Rechtsanwalt B.________ insgesamt neun Stunden für Aktenstudium, Vorbereitung der Verhandlung und Verfassen des Plädoyers, nachdem ihm von der Vorinstanz bereits 12 Stunden für Aktenstudium und Vorbereitung der Verhandlung vergütet wurden (pag.