21. Entschädigung der amtlichen Verteidigung 21.1 Erstinstanzliches Verfahren Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der Beschuldigten, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren auf insgesamt CHF 15'028.95 festgesetzt (pag. 1490, S. 50 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt B.___