Aufgrund der langjährigen Deliktsfreiheit seit den vorliegend zu beurteilenden Straftaten folgt die Kammer diesem Antrag (pag. 1558). Der bedingte Vollzug wird unter Ansetzung der minimalen Probezeit von zwei Jahren gewährt. 19.9 Verbindungsbusse Gemäss Art. 42 Abs. 4 StGB kann eine bedingte Strafe mit einer Busse nach Art. 106 StGB verbunden werden. Eine solche Verbindungsbusse ist vorliegend gerechtfertigt. Wie in erster Instanz ist der Beschuldigten somit ein Teil der Geldstrafe in Form einer unbedingten Verbindungsbusse aufzuerlegen.