Ausgehend von den Richtlinien zur Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vom 9. Dezember 2020 (nachfolgend: VBRS-Richtlinien), welche für das Führen lassen eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis eine Sanktion von 18 Tagessätzen sowie eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 300.00 vorsehen, ist die Vorinstanz von einer Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen ausgegangen (VBRS-Richtlinien, S. 9). Sie berücksichtigte dabei, dass die Beschuldigten ihrem Ehemann in einem Zeitraum von rund einem halben Jahr insgesamt acht Mal Motorfahrzeuge überliess, die auf sie gelöst waren.