Die Kammer verkennt wie erwähnt nicht, dass der Aktenumfang vorliegend eher gross ist. Nichtsdestotrotz erweist sich die Dauer der Ausarbeitung – nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Komplexität des Falles – als zu lange. Weiter fällt auf, dass zwischen der letzten delegierten Einvernahme der Beschuldigten am 25. September 2017 und der Schlusseinvernahme am 28. Juni 2019 gut 21 Monate lagen (pag. 340 ff. und 356 ff.). Die Polizeirapporte datieren vom Februar resp. Juni 2018 (pag. 88 ff. und pag. 257 ff.). Die Schlusseinvernahmen von G.________ und S.________ fanden im Juli resp. Oktober 2018 statt (pag. 530 ff. und pag.