18.4.4 Fazit Nach Berücksichtigung der Täterkomponenten beläuft sich die verschuldensangemessene Freiheitsstrafe für die qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz somit auf 22 Monate. 18.5 Verletzung Beschleunigungsgebot Das in Art. 29 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101), Art. 6 Ziff. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101), Art. 14 Ziff. 3 Bst. c des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II; SR 0.103.2) und Art.