30 18.4 Täterkomponente 18.4.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Beschuldigte ist in R.________ geboren und aufgewachsen. Mit ca. 20 Jahren kam sie in die Schweiz, wo sie bis zu ihrer Rückkehr nach R.________ mehr als 30 Jahre lebte. Der genaue Rückkehrzeitpunkt ist nicht bekannt, die Rückkehr erfolgte jedoch nach der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Nachdem die Beschuldigte zuerst mit einem Schweizer verheiratet war, ist sie nun mit G.________ verheiratet. Sie hat eine volljährige Tochter, die in der Schweiz arbeitet (pag. 1252 ff., pag.