Aufgrund des höheren Verschuldens kommt der Strafe für die Widerhandlung durch Besitz und Veräusserung von 15 Monaten Freiheitsstrafe die Funktion der Einsatzstrafe zu. Die 10 Monate Freiheitsstrafe für den Besitz von Betäubungsmitteln werden aufgrund des Grosszusammenhangs mit dem Betäubungsmittelhandel von G.________ lediglich mit der Hälfte, ausmachend 5 Monate, asperiert. Daraus resultiert eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten.