18.1 Besitz und Veräusserung vom 21. – 28. Juli 2017 18.1.1 Objektives Tatverschulden Vorliegend beträgt die Ausgangsstrafe bei einer Menge von 213.6 Gramm reinen Methamphetamins gemäss «Tabelle Hansjakob» rund 32 Monate Freiheitsstrafe. Zugunsten der Beschuldigten ist zu berücksichtigen, dass es nur um einen einzel-