15. Fahren ohne Berechtigung 15.1 Tatbestand Den Tatbestand von Art. 95 Abs. 1 Bst. e des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01) begeht, wer einer Person ein Motorfahrzeug überlässt, von der er oder sie weiss oder bei pflichtgemässer Aufmerksamkeit wissen kann, dass sie den erforderlichen Ausweis gemäss Art. 10 Abs. 2 SVG nicht hat. Für die weiteren Ausführungen zum Tatbestand wird auf die Erläuterungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1481 f., S. 41 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 15.2 Subsumtion Die Vorinstanz hat die Subsumtion des erstellten Sachverhalts korrekt wie folgt vorgenommen (pag.