26 hen herrühren. Für die weiteren Grundlagen des Tatbestands wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 1480 f., S. 40 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 14.2 Subsumtion Es ist erstellt, dass die Beschuldigte zwei Mal Gelder aus dem Betäubungsmittelhandel von G.________ mit Western Union an dessen Bruder nach R.________ geschickt hat. Damit hat sie den genannten Tatbestand zwei Mal erfüllt. Es kann für die Subsumtion auf die Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag.