_ nicht mehr angefasst hat, kann sie sich damit nicht aus der Verantwortung ziehen. Im fraglichen Paket befanden sich ca. 10'000 Thaipillen, ausmachend 213.6 Gramm reines Methamphetamin. Damit wurde die Grenze zur mengenmässigen Qualifikation gemäss Art. 19 Abs. 2 Bst. a BetmG um ein Vielfaches überschritten. Gemäss dem Beweisergebnis ist erstellt, dass der Beschuldigten die Grössenordnung dieser Menge bewusst war und sie somit zumindest in Kauf nahm, eine erhebliche Menge von ca. 10'000 Thaipillen aufzubewahren und an S.________ zu übergeben. Sie handelte somit eventualvorsätzlich.