25 13.2.2 Mengenmässig qualifizierte Widerhandlung gegen das BetmG durch Besitz und Veräussern Es ist erstellt, dass die Beschuldigte im Zeitraum 21.-28. Juli 2017 ein Paket mit ca. 10'000 Thaipillen in ihrer Wohnung in C.________ aufbewahrte und diese am 28. Juli 2017 S.________ überliess. Damit hat sie einerseits den Tatbestand des Besitzes im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Bst. d BetmG erfüllt: Sie hat das Paket mit den Thaipillen auf Anweisung von Q.________ in ihre Wohnung raufgenommen.