368 Z. 401 ff.). Zum Vorwurf, dass sie die beiden Personenwagen und den Motorroller ihrem Ehemann überlassen habe, obwohl sie gewusst habe, dass er damit nicht fahren dürfe, wollte die Beschuldigte nichts mehr sagen (pag. 369 Z. 462). In der Hauptverhandlung sagte sie sodann auf Vorhalt, wonach sie bereits im Jahr 2014 wegen Überlassens eines Fahrzeuges an den nicht fahrberechtigten G.________ verurteilt worden sei, dass sie nicht wisse, ob er gefahren sei, der Schlüssel hänge einfach an der Wand (pag. 1395 Z. 30). Ihr Ehemann habe ihr gesagt, dass er einen r.________ Führerausweis habe und dass er damit hier fahren könne (pag. 1401 Z. 46 f.).