ohne Weiteres einen Führerausweis erwerben können oder es wäre möglich gewesen, dass sein r.________ Führerausweis mittlerweile anerkannt worden wäre. 12.4 Beweiswürdigung der Kammer Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, ist gestützt auf die durchgeführten Observationen erstellt, dass G.________ die auf die Beschuldigte eingelösten Motorfahrzeuge W.________ und X.________ sowie Y.________ an den in der Anklageschrift genannten Daten gelenkt hat. Dies wird von der Beschuldigten nicht bestritten. Sie war bei zwei Fahrten als Beifahrerin dabei und wusste somit, dass ihr Ehemann die auf sie gelösten Fahrzeuge benutzte.