12. Vorwurf des Fahrens ohne Berechtigung gemäss Ziff. 3 der Anklageschrift 12.1 Angeklagter Sachverhalt Der Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 19. Dezember 2016 bis zum 29. Mai 2017 auf diversen Strecken in C.________ und D.________ ihrem Ehemann, G.________, die auf sie eingelösten Motorfahrzeuge W.________, X.________, und Y.________, zur freien Verfügung überlassen zu haben, wobei sie gewusst habe, dass er über keine Fahrberechtigung verfügte und die Fahrzeuge regelmässig lenkte. 12.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt (pag.