Darüber hinaus stimmen diese Erklärungen auch nicht mit dem Gesamtbild der familiären Verhältnisse überein, wie sie von der Beschuldigten dargestellt wurden. In ihrer ersten Einvernahme schilderte sie, ihre Verwandten in R.________ wollten nichts mit ihr zu tun haben, da sie arm sei. Sie habe keinen Kontakt mehr zur Verwandtschaft. Wenn sie nach R.________ gehe, besuche sie ihre Kolleginnen (pag. 263 Z. 62). Sie wisse nicht, ob ihr Mann regelmässig Kontakt zu seiner Familie habe, da sie mit dieser zerstritten seien (pag. 263 Z. 70). Am 13. Juni 2017 gab sie auf die Frage nach dem Kontakt mit der Familie ihres Mannes an: «Wir mögen uns nicht sehr gut. Sie haben mich nicht gern.