546 Z. 537). Auf Vorhalt der Aussage der Beschuldigten, wonach er ihr einen Zettel mit den Zahlungsdetails gegeben habe und sie dann die Überweisung vorgenommen habe, gab er an, sein Vater sei krank, er sei ________ Jahre alt und krank. Seine Frau habe das Geld von Freunden ausgeliehen. Es handle sich dabei nicht um Einnahmen aus dem Drogenhandel und er habe seiner Frau das Geld nicht gegeben (pag. 546 f. Z. 539 ff.).