Auch für den Vorwurf, dass der Geldbetrag deliktischer Herkunft sein müsse, weil G.________ die Notiz vorbereitet habe, gebe es eine einfache Erklärung: Die Beschuldigte sei Analphabetin. Das sei der Grund, weshalb G.________ aufgeschrieben habe, was sie der Western Union kommuni-