11. Vorwurf der mehrfachen Geldwäscherei gemäss Ziff. 2 der Anklageschrift 11.1 Angeklagter Sachverhalt Der Beschuldigten wird vorgeworfen, Handlungen vorgenommen zu haben, die geeignet gewesen seien, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln, die, wie sie gewusst habe, aus einem Verbrechen hergerührt hätten, indem sie Bargeld, welches ihr von ihrem Ehemann, G.________, übergeben worden sei, und – wie sie gewusst oder zumindest in Kauf genommen habe – aus seinem Handel mit Thaipillen und Crystal stammte, nach R.________ überwiesen habe.