sichergestellt wurden. Für die Wirkstoffmenge wird auf das Ergebnis der Laboranalyse von 213.6 Gramm abgestellt, auch wenn davon auszugehen ist, dass für die Laboranalyse nicht mehr die gesamte Menge von ca. 10'000 Thaipillen zur Verfügung stand (pag. 924 ff. und pag. 896 Z. 393 ff.). Anders als für die Vorinstanz ist für die Kammer auch erstellt, dass die Beschuldigte einschätzen konnte, dass es sich bei diesem Paket nicht nur um eine unbestimmte, qualifizierte Menge handelte, sondern um eine Menge von mehreren Tausend Thaipillen. Sie hat das Paket, in dem die Thaipillen verpackt waren, gesehen und zumindest durch das Kissen hindurch in den Händen gehalten.