Auch diese Aussage zeigt auf, dass sie wusste, wonach Q.________ suchte. Weiter geht bereits aus ihrer ersten Aussage zu dieser Drogenübergabe hervor, dass ihr die Illegalität des Unterfanges bewusst war. So sagte sie am 4. September 2017 nach ihrer zweiten Festnahme, es sei ein Telefon gekommen von Leuten, die ihr mit dem Aufräumen hätten helfen sollen. Diese Leute hätten dann irgendetwas holen kommen wollen, aber sie habe nichts damit zu tun haben und nichts anfassen wollen, weil sie Angst gehabt habe (pag. 315 Z. 110 ff.). Zuletzt zeigt auch die Tatsache, dass die Beschuldigte S._____