_ gekommen sei. In diesem Zusammenhang kann der Begriff «Ware» nicht anders verstanden werden, als dass damit die übergebenen Betäubungsmittel gemeint waren. Auch die Antwort, die die Beschuldigte Q.________ gab, zeigt, dass sie ganz genau verstanden hatte, was Q.________ von ihr wollte: Sie sagte, sie haben eben erst das Gefängnis verlassen und wolle nichts mit der Sache zu tun haben. Diese Aussage ergibt lediglich im Kontext des illegalen Betäubungsmittelhandels Sinn und zeigt auf, dass die Beschuldigte spätestens ab dem Zeitpunkt dieses Telefonats mit Q._