Sie habe ihm einen Rucksack gegeben. Er habe die Ware in den Rucksack gepackt und das Haus durch die Garage verlassen (pag. 341 f. Z. 45 ff.). Sie habe sich nicht getraut, in das Kissen hineinzuschauen. Sie habe nicht gewusst, dass es sich um Drogen gehandelt habe, sonst hätte sie es nicht angefasst (pag. 342 Z. 59). Auf Frage, wie die Sache für sie ausgehen werde, antwortete sie, sie habe nicht gedacht, dass es so viele Probleme gebe, wenn sie einmal etwas weitergebe (pag. 344 Z. 141). Sie habe nur das grosse Paket berührt, welches sie dem Mann übergeben habe (pag. 344 Z. 160). Q.________ habe ihr gesagt, sie solle die Ware suchen.