334 Z. 181). Vielmehr sagte sie, sie habe «die Sachen» vom Keller raufgenommen und auf den Schrank geworfen (pag. 334 Z. 191). Wie die Pillen in das Kissen gekommen seien, wisse sie nicht (pag. 334 Z. 209). Sie wisse nicht, wie viele Thaipillen in dem Kissen gewesen seien. Sie habe nur gesehen, dass es ein Paket gewesen sei, umwickelt mit Alufolie (pag. 335 Z. 226 ff.). Anlässlich der dritte Einvernahme erzählte sie den Ablauf wie folgt: «Q.________ hat mich angerufen. Er hat mich gefragt, ob ich Ware gesehen hätte. Ich habe ihm gesagt, dass ich nicht wisse, wo sie sei. Er hat mich gebeten die (Ware) zu suchen.