16 gesagt, sie wisse von nichts, er könne es selber suchen kommen. Q.________ habe dann gesagt, er werde seine Leute beauftragen, bei ihr zu suchen (pag. 333 Z. 134 ff.). Auf Vorhalt der Aussagen von S.________ gab sie sodann an, sie habe ihm gesagt, er solle die Sachen selber nehmen. Als er danach gefragt habe, habe sie ihm einen Rucksack gegeben und er habe die Pillen selber reingelegt. Der Aussage von S.________, wonach sich die Pillen in einem Kissen auf dem Schrank befunden hätten, widersprach sie nicht (pag. 334 Z. 181).