Aus ihren Aussagen wird zwar nicht ganz klar, um was für ein Kissen es sich handelte (schwarzes, ledernes Sofakissen? Bärenform?) oder ob die Drogen nur in einem Kissenbezug versteckt waren. Dass sich die Thaipillen am 28.07.2017 auf einem Schrank befunden haben und in einem Kissen verpackt waren, bestätigte jedenfalls auch S.________. Im Übrigen sprachen beide auch davon, dass die Thaipillen mit Alufolie umwickelt gewesen sind. Zur Drogenübergabe am 28.07.2017 selbst gaben die Beschuldigte und S.________ übereinstimmend an, dass Letzterer durch die Garage resp. Einstellhalle in die Wohnung gekommen sei, dass letztlich S._______