___, bei dem es sich unzweifelhaft um den von Q.________ gegenüber der Beschuldigten angekündigten «Freund» handelt, der die Drogen abholen kommen werde. Die Beschuldigte bestätigte sodann wiederholt, vor dem 28.07.2017 mit S.________ telefonisch Kontakt gehabt zu haben, was auch dieser aussagte. Die Beschuldigte sagte – wiederum abgesehen von der ersten Einvernahme – konstant aus, ein Kissen resp. eine Art Puppe/Teddybär aus dem Keller geholt und oben in der Wohnung auf den Schrank geworfen zu haben. Aus ihren Aussagen wird zwar nicht ganz klar, um was für ein Kissen es sich handelte (schwarzes, ledernes Sofakissen?