Hingegen belastet er mit seinen Angaben die Beschuldigte nicht übermässig. So sagte er in der parteiöffentlichen Einvernahme vom 07.09.2017 aus, er wisse nicht, inwiefern diese in den Drogenhandel von G.________ involviert sei, sie habe ihm einfach die 10'000 Thaipillen übergeben. Insgesamt hat das Gericht keinen Zweifel, dass die Aussagen von S.________ zur Übergabe der Thaipillen am 28.07.2017 erlebnisbasiert sind. Sie sind glaubhaft und das Gericht stellt auf sie ab.