Seine Angaben wirken plausibel und nachvollziehbar, wenn er bspw. angibt, er habe in den Auftrag von Q.________ eingewilligt, weil er ihm «viel Gutes» schulde, wenn er ausführt, die Beschuldigte habe das Kissen nicht vom Schrank holen können, weil sie hierfür zu klein gewesen sei, weshalb sie ihn gebeten habe, dies zu tun, oder wenn von den zuvor mutmasslich 10'000 Thaipillen effektiv nur noch 9'894 Stück sichergestellt werden konnten und S.________ die Differenz damit erklärt, dass er sich zum Eigenkonsum und zur Weitergabe noch daran bedient habe. S.________ gibt wiederholt Interaktionen und Gespräche mit Q._