Die Aussagen von S.________ sind auch in den Augen der Kammer in hohem Masse glaubhaft. Insbesondere, weil er sich mit seinen Aussagen massiv selber belastet hat und dadurch den Eindruck hinterlässt, er habe «reinen Tisch» machen wollen. Seine Aussagen werden zudem durch die objektiven Beweismittel bestätigt: Auf seinen Hinweis hin wurden am 24. August 2017 bei seinen Eltern 9'894 Thaipillen mit einer reinen Wirkstoffmenge von 213.6 Gramm Methamphet- amin-Hydrochlorid sichergestellt (pag. 113 ff., pag. 348 ff., pag. 924 ff. und pag. 954 f.). Seine Angaben stehen zudem in Einklang mit der Auswertung seiner Mobiltelefondaten (pag. 860 Z. 95 ff.). Es kann deshalb auf die zutreffende Würdi-