Das habe er getan und dann der Beschuldigten das Kissen gegeben. Die Beschuldigte habe daraufhin das Kissen aufgeschlitzt, die sich darin befindlichen Thaipillen herausgenommen und in einen Rucksack gestopft und ihm gesagt, er solle gehen. Das Kissen habe sich im hintersten Zimmer links in der Wohnung befunden und sei ca. 50 x 70 cm resp. 50 x 80 cm gross gewesen. Die Thaipillen seien als Paket ca. von der Grösse zweier A4-Blätter resp. eines A3-Blatts und flach, ca. 10 cm dick, verpackt und mit Aluminiumfolie umwickelt gewesen. In der Wohnung sei nebst der Beschuldigten niemand anderes gewesen. Das Ganze sei schnell gegangen und habe nicht länger als fünf Minuten gedauert.