14 Q.________ mitgeteilt habe. Ca. fünf Minuten später habe ihn die Beschuldigte zurückgerufen und gesagt, er solle zur Einstellhalle kommen. Er sei dann durch die Einstellhalle hoch zur Wohnung. In der Wohnung habe ihn die Beschuldigte gebeten, ihr zu helfen, ein Kissen vom Schrank zu nehmen, da sie dieses wegen ihrer geringen Körpergrösse nicht selbst habe behändigen können. Das habe er getan und dann der Beschuldigten das Kissen gegeben.