Insbesondere, dass S.________ das Kissen selber vom Schrank geholt, das Kissen in einen Rucksack verstaut und die Wohnung dann rasch verlassen habe. Sie selber habe das Kissen aus dem Keller raufgenommen, weil sie es noch habe nutzen wollen und habe nicht in das Kissen geschaut. Wenn sie gewusst hätte, dass Drogen drin waren, hätte sie es nicht angefasst. Sie habe nichts mit den Machenschaften ihres Ehemannes zu tun haben wollen und sei nach der ersten Untersuchungshaft sorgfältig gewesen. Sie habe sich solche Sorgen gemacht, dass sie in einen Tempel gegangen sei, um mit einem Mönch zu sprechen.