_ übergeben, indem sie ihm die Pillen überreicht oder ihn aufgefordert habe, die Pillen selber aus dem Versteck zu holen. Die Beschuldigte habe gewusst oder es zumindest für möglich gehalten, dass die Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgrund der Wirkstoffmenge mittelbar oder unmittelbar die Gesundheit vieler Menschen in Gefahr bringen könnten. 10.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete es als erstellt, dass die Beschuldigte die Thaipillen in ihrer Wohnung aufbewahrte und am 28. Juli 2017 an S.________ überliess.