__) bis zum 28. Juli 2017 in C.________, vorgeworfen, indem sie auf unbekannte Art und Weise zu rund 10'000 Thaipillen gelangt sei, welche sie in ihrer Wohnung versteckt aufbewahrt habe (evtl. in einem Kissenbezug), wobei sie gewusst oder zumindest angenommen habe, dass es sich dabei um 10'000 resp. eine grosse Menge an Thaipillen gehandelt habe. Weiter habe sie die Thaipillen am 28. Juni 2017 an S.________ übergeben, indem sie ihm die Pillen überreicht oder ihn aufgefordert habe, die Pillen selber aus dem Versteck zu holen.