298 Z. 199). Zusätzlich sagte ihr Ehemann aus, er trage sein Geld immer bei sich, weil er Angst habe, dass seine Frau das Geld nehme, weil sie spielsüchtig sei resp. weil sie sein Geld stehle (pag. 374 Z. 44 ff. und pag. 429 Z. 226 ff.). Die Beschuldigte konsumierte Methamphetamin und hielt sich täglich stundenlang in der Küche auf. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass G.________ Betäubungsmittel in der Küche aufbewahrt hätte, wenn er diese vor dem Zugriff durch seine Ehefrau hätte verstecken wollen.