Vielmehr wurde damit ein Suchlauf durch die gesamte Datenbank durchgeführt, woraus die DNA-Profile der Beschuldigten und ihres Ehemannes als mögliche Treffer hervorgingen. Im Vergleich zu sämtlichen anderen weiblichen Personen besteht somit eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass das DNA- Mischprofil unter anderem auf die Beschuldigte zurück zu führen ist. Dies kann für sich alleine noch nicht nachweisen, dass die Beschuldigte mit der Innenseite der Konservendose in Berührung kam, ist jedoch im Gesamtbild als weiterer Hinweis darauf zu werten, dass die Beschuldigte von den Betäubungsmitteln in ihrer Küche Kenntnis hatte.