11 stammten die Signale im Mischprofil von mehr als zwei Personen und überlagerten sich. Aufgrund dieser Situation könne als Hinweis lediglich gesagt werden, dass die beiden Personen als Mitspurengeber nicht ausgeschlossen werden könnten (pag. 917). Nach Ansicht der Verteidigung lässt sich dieser Auswertung lediglich entnehmen, dass irgendeine weibliche und irgendeine männliche Person die Innenseite dieser Dose berührt habe. Dem kann nicht zugestimmt werden. Die genannte Übereinstimmung war zwar nicht so hoch, als dass sie als Hit hätte gewertet werden können.