Diese stand frei auf einem Küchenregal und die Beschuldigte hatte somit ungehindert darauf Zugriff. Wie von der Beschuldigten und der Verteidigung mehrfach betont, verbrachte die Beschuldigte aufgrund ihrer Tätigkeit als AA.________ viel Zeit mit Kochen und bereitete dabei ausschliesslich r.________ Essen zu. Die Küche war insofern ihr «Reich». Die Dose der Marke Hero entsprach nicht ihrer Essenskultur und musste in ihrer Küche auffallen. Aus den ab der Innenseite der Konservendose entnommenen DNA-Abrieben konnte sodann ein inkomplettes, komplexes DNA-Mischprofil (männlich/weiblich) erstellt werden.