10 am Tag der Festnahmen und der Hausdurchsuchung am 6. Juni 2017 im Keller der Ehegatten keine Betäubungsmittel gefunden wurden und völlig ungeklärt ist, wie die im Juli übergebenen Betäubungsmittel in den Keller der Beschuldigten gelangten (pag. 322 Z. 365). Neben ihrem grundsätzlichen Wissen über die Geschäfte ihres Ehemannes bestehen sodann mehrere Indizien dafür, dass die Beschuldigte auch konkret um die Existenz der Betäubungsmittel in der Küche wusste, deren Aufbewahrungsort kannte und jederzeit Zugriff darauf hatte: