Ihr konkretes Verhalten zeigt vielmehr, dass sie in das Geschäft ihres Ehemannes stärker involviert war, als sie zugab. Sie warnte ihren Ehemann mehrfach vor der Polizei und war – wie sich später zeigte – nach ihrer ersten Untersuchungshaft im Stande, eine Übergabe von Betäubungsmitteln zu vollziehen (siehe Ziff. 10 unten). Dies wäre ihr nicht möglich gewesen, wenn sie nicht bis zu einem gewissen Grad Kenntnis gehabt hätte von den Geschäften ihres Ehemannes. Sie vermittelte trotz ihren verbalen Distanzierungen in den Einvernahmen auch den Eindruck, zumindest grundlegende Kenntnisse vom Betäubungsmittelhandel zu haben.